Projektvermittler

Im Allgemeinen ziehe ich direkte Kundenbeziehungen vor. Um mit Ihnen als Projektvermittler in eine geschäftliche Beziehung treten zu können, müssen meinerseits bestimmte Voraussetzungen gegeben sein.

  • Provisionen von mehr als 10 % werden nicht akzeptiert.
  • An Lieferketten nehme ich nicht teil. Es wird maximal eine Projektvermittlung zwischen Auftragnehmer und Endkunde akzeptiert.
  • Aus Gründen der Fairness wird die Offenlegung des Vertrages mit dem Endkunden vorausgesetzt.
  • Bevor ich mit Ihnen in Verhandlung treten kann, schicken Sie mir bitte vorab den Rahmenvertrag zu. Nach wirtschaftlicher- und rechtlicher Prüfung kann es dann zu einer vertraglichen Beziehung kommen. Eine Vertraulichkeit der übermittelten Unterlagen versteht sich von selbst.
  • Eventuell vorhandene Kundenschutzklauseln gehören in den Projektvertrag und beziehen sich nur auf ein Einzelprojekt. Sie haben keine Gültigkeit, falls ich für den Kunden bereits Projekte durchgeführt habe. Ich werde Sie bei Kenntnisnahme entsprechend sofort informieren.
  • Vorverträge, gleich welcher Art, werden meinerseits nicht geschlossen.
  • Projektvermittler-, oder agenturen nur mit Sitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt stets deutsches Recht als vereinbart.

Falls Sie ein seriöser Vermittler sind und eine geschäftliche Beziehung auf Basis dieser Leitsätze für möglich halten, freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme.